Diensthunde

Der Hund ist das älteste Haustier des Menschen und wird vermutlich schon seit über zehntausend Jahren als Wächter menschlicher Siedlungen und Besitztümer gebraucht. Das Melden von Eindringlingen oder Bedrohungen ist auch heute noch ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit unserer Diensthunde. Der Hund ist aufgrund seiner überlegenen Sinnesleistungen eine Art ''Biosensor'', der auf Veränderungen seiner gewohnten Umgebung entsprechend seiner Instinkte und seiner Ausbildung reagiert. Um diese Fähigkeiten zu nutzen, ist es zwingend erforderlich, daß die Information, bzw. Alarmierung durch die Anzeige des Hundes von einem entsprechend qualifizierten Empfänger, dem Diensthundeführer, verstanden und weiter verarbeitet wird. Alle folgenden   Maßnahmen   fallen    unter  die   Verantwortung   des

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Menschen, da der Hund zu derartigen Entscheidungen nicht in der Lage ist und daher können Hunde grundsätzlich nur im Team mit dem Hundeführer erfolgreich eingesetzt werden. Alle anderen Vorstellungen, bei denen z. B. Wachhunde ohne Hundeführer ein Gelände bewachen sollen, sind aus diesen Gründen nicht sinnvoll und widersprechen außerdem in den meisten Fällen dem ethischen Tierschutzgedanken, dem jeder Bürger der Bundesrepublik per Gesetz verpflichtet ist. Wachhunde ohne Bezugsperson, Kettenhunde aber auch Leihhunde sind in diesem Zusammenhang kategorisch abzulehnen und es muß bei derartigen Angeboten immer von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und weiteren Verordnungen und Gesetzen ausgegangen werden.

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Wir suchen ständig Diensthundeführer mit eigenem, geeignetem Diensthund auf geringfügiger Basis oder zur Festanstellung.

Anforderungen:

-persönliche Eignung, zuverlässig, belastbar
-IHK Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO
-Führungszeugnis ohne Eintrag
-eigener Diensthund einer anerkannten Dienst- und Gebrauchshunderasse ohne gesundheitliche oder altersbedingte Einschränkungen, mit einwandfreiem Wesen
-aktive Mitgliedschaft in einem Gebrauchshundeverein (SGSV, DVG, BRV, SV, ADRK, DMC...)
-VDH Sachkundenachweis oder VBG Hundeführeausbilder erwünscht

Hundeführen ist Teamwork! Die Firma LUX Sicherheitsdienst beschäftigt ausschließlich sachkundige Diensthundeführer mit ihren eigenen, ausgebildeten Diensthunden. Wir legen größten Wert auf die Integration der Tiere in die Familien der Hundeführer. Dieses Konzept gewährleistet nicht nur maximale Qualität und den tiergerechten Umgang mit dem Diensthund, sondern ist auch die kostengünstigste Unternehmenslösung für den Einsatz von Diensthunden in der Bewachung und damit für uns ohne Alternativen. Die Ausbildung unserer Diensthunde wird von den Mitarbeitern größtenteils in der dienstfreien Zeit realisiert und dauert mehrere Jahre. Alle bei uns beschäftigten Hundeführer sind aktive Mitglieder in Gebrauchshundevereinen und nehmen regelmäßig an Prüfungen und Wettkämpfen teil. Die Ausbildung im Hundesport ist die Grundlage für die weiterführende Verwendung des Hundes als Diensthund im privaten   Sicherheitsdienst.     Die   Spezialausbildung   und   regelmäßige

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Überprüfung für den Einsatz als Diensthund führen wir in unserer nach § 11 (1) 2 b TierschG zugelassenen Ausbildungsabteilung, LUX Hundeausbildung, auf Grundlage der Vorschriften für das Bewachungsgewerbe UVV BGV C 7 durch.

LUX Sicherheitsdienst - Charlottenstraße 10 - 01099 Dresden Telefon: 0351 / 56 39 250 Telefax: 0351 / 56 39 251 info@lux-sicherheit.de http://www.lux-sicherheit.de